Der Freizeitpark für Familien mit Kindern bis 12 Jahren • Tickets nur online! Tickets kaufen › (begrenztes Kontingent!) • täglich von 9-18 Uhr geöffnet
Park- und Hausordnung
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Für Sie beginnen nun einige erlebnisreiche und spannende Stunden mit Ihrer Familie und Ihren Freunden. Unser gesamtes Irrland-Team wünscht Ihnen hierbei viel Spaß! Damit ein reibungsloser Tag ermöglicht wird, weisen wir in unserer Park- und Hausordnung nun auf wichtige Regeln hin.
Durch das Betreten des Parkgeländes/durch den Kauf der Tickets erkennt der Besucher die nachfolgende Park- und Hausordnung verbindlich an.
Parken
Besucher parken auf den gekennzeichneten Parkflächen kostenlos.
Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Um den störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Mitarbeiter auf den Parkplätzen genau beachtet und befolgt werden. Das Halten auf den Zufahrtsstraßen ist strengstens verboten. Falls Sie Ihr Fahrzeug nicht ordnungsgemäß abstellen und dadurch der Verkehr behindert wird, sieht sich das Irrland gezwungen, das Fahrzeug auf Ihre Kosten und Ihr Risiko abschleppen zu lassen. Achten Sie auf die Parkstreifen Begrenzungen.
Mit dem Abstellen Ihres Fahrzeuges auf dem Irrland-Parkplatz wird kein Verwahrungs- oder Bewachungsverhältnis begründet. Die Parkfläche wird seitens des Irrlandes nicht überwacht. Bitte achten Sie daher darauf, dass während des Parkbesuchs alle Türen und Fenster verschlossen sind und keine Wertgegenstände sichtbar liegenbleiben. Auch dürfen keine Tiere im Fahrzeug zurückgelassen werden.
Die Parkplätze dürfen nur während der Öffnungszeiten genutzt werden.
Eintrittsberechtigung
Das Gelände vom Irrland darf nach Zahlung des Eintrittes an den gekennzeichneten Eingängen betreten werden.
Tagestickets müssen vor dem Besuch online gebucht werden. Eine Erstattung oder Umbuchung ist nicht möglich.
Sollte der Park aufgrund des Wetters geschlossen bleiben, erhalten die Ticketkäufer einen Gutschein Code zur Buchung neuer Tickets für einen anderen Tag.
Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen des Parkgeländes. Sollte der Park nur kurz verlassen werden, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter am Eingang, die dann einen Wiedereinlassstempel ausgeben. Ohne den Stempel ist ein Wiedereinlass nicht möglich.
Die Berechtigung zum Parkaufenthalt gilt nur in den vor Ort ausgewiesenen Parköffnungszeiten.
Der Weiterverkauf von Tageskarten und Gutscheinen ist nicht erlaubt.
Besucherkontrollen
Jeder Besucher, der den Parkbereich betreten möchte, erklärt sich ausdrücklich bereit, sich freiwillig einer eventuellen Kontrolle durch die Parkmitarbeiter des Irrlandes zu unterziehen. Dabei ist den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten. Bei fehlender Kooperation wird der Besucher des Parks verwiesen.
Zur Sicherheit der Besucher müssen auf Anweisung der Parkmitarbeiter Tascheninhalte und mitgebrachte Gegenstände vorgezeigt werden.
Besuchern, die einer Kontrolle nicht zustimmen, darf der Zutritt verwehrt werden.
Sicherheits-bestimmungen
Den Anordnungen der Mitarbeiter des Irrlands ist stets Folge zu leisten. Zudem sind die Hinweisschilder an den einzelnen Spielplätzen und -geräten zu beachten. Alle Spielplätze und -geräte werden auf eigene Gefahr benutzt. Bollerwagen und Kinderwagen dürfen nicht in der Nähe von Spielgeräten abgestellt werden. Alle beweglichen Spielgeräte wie Hüpfburgen, Schaukeln, Wippen etc. sind nur bis 40 kg je Person zugelassen. Alle Besucher sind angehalten, sich korrekt und angemessen zu verhalten. Störung der öffentlichen Ordnung, Fehlverhalten, Störungen anderer Besucher oder des Parkbetriebs, verbale und körperliche Gewalt führen umgehend zum Parkverweis oder zur Erstattung einer Anzeige.
Das Mitnehmen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (wie z.B. Schusswaffen, Messern, Ketten, Schlagringen) ist auf dem Parkgelände nicht gestattet. Das Tragen von Masken, sowie die Verhüllung des Gesichtes ist nicht erlaubt. Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Gasflaschen, eigenen Grills, Wasserpfeifen, Flüssiganzündern, Wasserkochern, Gasgeräten und Selbstkochern/Samowars sowie Metallgefäßen aller Art, die auf den Grill gestellt werden können, verboten.
Der Besucher darf keine Drohnen oder ferngesteuerte Geräte mitnehmen.
Aus Gründen der Sicherheit für alle Besucher dürfen keine eigenen Spielgeräte (wie Rollschuhe, Fahrräder, Tretroller oder Laufräder) mitgebracht werden. Das Mitnehmen von Beförderungsmitteln aus gesundheitlichen Gründen ist nach vorheriger schriftlicher Absprache erlaubt.
Das Mitbringen von Musikboxen, sowie mutwilliges Lärmen ist verboten. Gegenstände, welche die Ruhe stören (z.B. Hupen, Musikinstrumente, etc.), dürfen nicht mitgebracht werden.
Die Brandschutzvorschriften und Kennzeichnungen sind unbedingt zu beachten.
Das Rauchen ist in den Indoor-Bereichen nicht gestattet.
Das Betreten von abgesperrten Plätzen oder Räumen, sowie das Schwimmen in den Gewässern ist nicht erlaubt. Viele Flächen und Wege im Park sind naturbelassen, sodass es, z.B. durch Kaninchengruben, zu Unebenheiten führen kann. Bitte beachten Sie diese Gefahren.
Alle Besucher sind verpflichtet, sich angemessen zu kleiden. Die Besucher sind verpflichtet, während des Besuches vollständige Kleidung und Schuhe zu tragen. Dies gilt nicht an ausgewiesenen Spielgeräten und -flächen. Bitte beachten Sie die Hinweisschilder. Schäden an Kleidung werden nicht erstattet.
Haustiere haben keinen Zutritt zum Parkgelände.
Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, können ohne Ausgleich aus dem Park verwiesen werden. Der Besitz von Drogen und hochprozentigem Alkohol ist strengstens untersagt. Das Rauchen ist nur im Außenbereich in Verbindung mit einem Aschenbecher (Einwegaschenbecher) erlaubt, jedoch nicht in der Nähe von schnell entzündlichen Gegenständen und Spielgeräten. Gäste, die ohne Aschenbecher rauchen, müssen eine Geldstrafe von 20,-€ zahlen und können aus dem Park verwiesen werden.
Das Irrland haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Eigentum des Besuchers.
Die im Park vorhandenen Grillplätze können vor dem Besuch über die Webseite gebucht werden. Eigene Grills, sowie Gasgeräte sind verboten. Es darf nur in den gekennzeichneten Flächen gegrillt werden. Der Grill muss kontinuierlich vom Gast beaufsichtigt werden. Zum Grillen darf nur Holz- oder Steinkohle verwendet werden. Flüssige Grillanzünder sind strengstens verboten. Die Benutzung des Grills erfolgt auf eigenes Risiko. Es wird eine Kaution (Pfand) in Höhe von 20,-€ erhoben. Sollte sich der Besucher nicht an die Regeln halten oder den Schlüssel nicht pünktlich (bis 17.30 Uhr) am Eingang abgeben, wird die Kaution einbehalten. Der Grillplatz muss nach dem Grillen sauber hinterlassen werden. Bei Verschmutzung wird die Reinigung dem Gast in Rechnung gestellt.
Das Füttern der Parktiere ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahme bieten die parkeigenen Futterautomaten. Sollten Tiere durch den Besucher gequält oder nicht artgerecht behandelt werden, wird der Besucher aus dem Park verwiesen.
Im Sommer ist mit plötzlichen Gewittern zu rechnen. Bitte begeben Sie sich rechtzeitig in die Parkgebäude oder Ihren PKW.
Aufsichtspflicht
Eltern und Begleitpersonen werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrzunehmen haben. Sie tragen die Verantwortung für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen, auch wenn die Aufsichtsperson am Besuchstag nicht vor Ort anwesend ist. Eltern werden nicht von der Aufsichtspflicht entbunden!
Kinder unter 12 Jahren ist der Zutritt nur zusammen mit einer Aufsichtsperson gestattet.
Videoüberwachung, Film- und Fotoaufnahmen
Das Irrland wird zum Schutz der Besucher und der Mitarbeiter sowie dem Schutz der Spielgeräte und Einrichtungen videoüberwacht.
Das Aufsichtspersonal ist mit Body-Cams ausgestattet. Foto- und Filmaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet. Aufnahmen für private Zwecke sind hingegen erlaubt und erwünscht.
Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen
Werbung auf dem Parkgelände und auf den Parkflächen oder das Anbieten von Waren und Dienstleistungen ist nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet.
Schadensmeldung
Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig überwacht und gepflegt. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, ist der Besucher dazu angehalten, den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes am Haupteingang zu melden. Wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus Vorkommnissen vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt Schaden entsteht, ist dies ebenso zu melden.
Bei Parkschäden durch den Besucher ist dieser dazu verpflichtet, für den aufgekommenen Schaden Ersatz zu leisten. Eltern haften für Ihre Kinder.
Hausrecht
Das Irrland ist berechtigt, Personen, die gegen die Park- und Hausordnung verstoßen, nach eigenem Ermessen ohne Ausgleich zu verweisen.